Bikeverleih

Fahrradverleih für Bamberg und Umgebung

Sie haben mal wieder Lust auf eine unvergessliche Fahrradtour durch Franken? Doch zu langen Fahrradtouren fehlt ihnen der richtige Drahtesel? Kein Problem, denn bei uns sind Sie genau richtig! Der Fahrradverleih Griesmann verleiht an jeden das richtig passende Fahrrad mit dem keine Tour zu anstrengend, sondern wunderschön wird.
 

Wir bieten Ihnen folgende Auswahl:

  • Elektroräder mit 400 W/h
  • und 9 Gang Kettenschaltung oder 7-8 Gang Nabenschaltung

Preise

  • Elektrorad:
    30,00 € / Tag oder 180,00 € / Woche

Bitte beachten: Der Mietbeginn ist nur von Dienstag bis Samstag zu den Geschäftszeiten möglich!
Die Rückgabe der Leihräder muss am Montag bis Freitag innerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen. Samstag und Sonntag nach Vereinbarung. 


Stornogebühren:

Bis 5 Tage vor Mietbeginn, bzw. 2 Tage vor Mietbeginn werden Gebühren in Höhe von 50% bzw. 100% des Mietpreises fällig. Auch bei Schlechtwetter sind die Stornogebühren fällig.
 

Fragen?

Sie haben Fragen oder wissen nicht welches Rad das Richtige ist?
Kein Problem, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns persönlich an unter 0951/22967.

 

* = Pflichtangabe

Klausel

Bitte beachten Sie dass diese Reservierung verbindlich ist! Sie bekommen von uns nach Eingang Ihrer Bestellung eine Information damit auch alle Fahrräder im Hause verfügbar sind.

AGBs:

Der Mieter haftet für das/die überlassene/n Fahrzeug/e. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt innerhalb von 2 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeuges aufgetretene Schäden und Mängel, für die der Mieter haftbar ist, im gegenüber zu beanstanden.
Das Rad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Verlust sind die Ersatzkosten vom Mieter zu tragen.
Bei Verlust des Schlossschlüssels ist eine Ersatzgebühr von 10 €, für Rahmen/Akkuschloß 50 € und Verlust od. Beschädigung des Ladegerätes werden 150 € fällig.
Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten!
Die Miete ist vor der Übernahme des Bikes im Voraus zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe wird kein anteiliger Mietpreis erstattet.

Der Mieter erhält das Fahrrad in ordnungsgemäßem Zustand. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag festzuhalten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und techn. Regeln zu beachten um Schäden zu vermeiden.

Eine Abholung durch den Vermieter bei einem gravierenden Schaden am Fahrzeug kann nur in einem Umkreis von 30 km erfolgen.


 

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